Musste mich selbst auch mal mit diesem Thema befassen... Das Unternehmen in Deutschland kann die Forderung zwar nicht im Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben, allerdings sollte man sich sicher sein, die nächste Zeit nicht nach Holland fahren zu wollen. Denn in Holland kann die Forderung sofort beigetrieben werden, da es sich um eine Steuerforderung handelt. Die Verjährung bei diesen Forderung beträgt um die zwei Jahre…
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Hallo zusammen, ich habe im September auch Post aus Düsseldorf bekommen. Habe nicht darauf reagiert. Als ich dann im November in Amsterdam gewesen bin, hatte ich auf einmal eine Parkkralle am Reifen. Aus 60€ wurden auf einmal 250€. Mir wurde erklärt, dass es sich um Steuerforderungen handelt, die so vollstreckt werden können (Parkkralle). Ich dachte echt ich fall vom Glauben ab. Aber man kann nichts dagegen tun. Hinterher habe ich mich geärgert...hätte ich direkt an das Inkassobüro gezahlt, hätte ich mir den dreifachen Zuschlag erspart. Auch wenn es auf den ersten Blick suspekt vorkommt...bei Steuer-Geschichten sitzen staatliche Behörden am längeren Hebel.