Um zur Aufklärung beizutragen haben wir uns rechtliche Unterstützung geholt.
Die Kosten die mir in Rechnung gestellt wurden mussten nicht bezahlt werden da keine von mir aufgetragene Leistung erbracht wurde. Zumal hierbei aus Willkür gehandelt wurde da es keine Tarife für Leistungen gab und somit der Betrag erfunden wurde.
LG und danke für die vielen Antworten:)

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Es geht darum das ich sie Darauf hin gewiesen hatte, das die Pferde kein Heu mehr hatten (24H Heu). Anscheinend ist sie abends dann noch mal gekommen und hat nachgeschaut, aber nichts weiter gemacht. Eine Woche später kam eine Rechnung über einen Notfalleinsatz mit Nachtaufschlag...

Dabei habe ich sie in keinster Weise gebeten zu kommen. Nun schickt sie uns schon die dritte Mahnung, ohne einen Beweis zu erbringen, für was, sie kann nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Abends nochmal im Stall war... was soll ich tun?

Im Mietvertrag steht nur:

"Alle Aufgaben, die der Vermieter kurzzeitig übernimmt, sind Freundschaftsdienste auf die sich nicht berufen werden kann. Der Vermieter ist berechtigt erbrachte Leistungen dem Mieter in Rechnung zu stellen, der Stundensatz beträgt 25 Euro."

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