Erbe ausgeschlagen - Was passiert mit dem privaten Besitz?
Huch...mobiles Fragestellen gestaltet sich Tricky ;) Hallo, folgende Situation: Die Mutter liegt im Sterben und wird Schulden hinterlassen. Die Kinder wollen ausschlagen. Alle drei Kinder sind sich einig, dass sie kein Recht auf den privaten Besitz (übertrieben gesagt z.B. Fotos, Blumen ect) haben. Der genaue Wortlaut war: "Wenn wir nach Mutters Tod die Wohnung betreten und auch nur ein Blümchen aus der Wohnung mit nehmen treten wir das Erbe automatisch an und können nicht mehr ausschlagen. Odercwenn wir ausgeschlagen haben und dann etwas aus der Wohnung mit nehmen, ist die Ausschlagung nichtig." Entspricht das der Wahrheit? Und was passiert, wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben? Wird dann automatisch eine Nachlassinsolvenz eingeleitet und was passiert dann mit dem wenigen Besitz (Wohnungseinrichtung, Fotos, Bücher, TV ect. Alles nichts wert, extrem veraltet, Mutter bezieht Hartz IV)? MfG