Hallo zusammen,

ich hatte einen Sturmschaden an einem Wintergarten, welchen ich bei meiner Wohngebäudeversicherung auch gemeldet habe. Die Versicherung hat zunächst einen Kostenvoranschlag verlangt. Diesen habe ich von einer Fachfirma über 1.250 € besorgt und der Versicherung zur Verfügung gestellt. Daraufhin schickt die Versicherung einen Gutachter bzw. beauftragte eine eigene Firma sich den Schaden anzuschauen und ggf. direkt zu reparieren. Eine Reperatur konnte durch die Firma jedoch nicht vor Ort durchgeführt werden, so dass ich ca. 2 Wochen später 800 € von der Versicherung erhielt. Die Versicherung schrieb mir, dass es sich um eine Anzahlung handelt und der Restbetrag von 450 € nach Eingang der Rechnung durch die von mir beauftragte Firma erfolgen würde.

Meine Frage lautet, besteht aus rechtlicher Sicht die Möglichkeit den Schaden nicht zu reparieren oder selbst zu reparieren und das Geld zu behalten? Stehen mir in diesem Fall auch die restlichen 450 € zu? Kann es sein, dass die Versicherung einen Gutachter rausschickt um zu überprüfen ob der Schaden repariert wurde?

Über Erfahrungen und Hinweise würde ich mich freuen.

Viele Grüße, Uri69