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lea11011989

29.01.2013
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lea11011989
29.01.2013, 09:51
Lebenslanges Wohnrecht: Räumung der Wohnung nach Tod der Erben

Hallo, vor kurzen ist mein Opa verstorben. Nun haben die direkten Erben ausgeschlagen. Und wir Abkömmlinge sind nachgerutscht. Mein Opa hatte ein eigenes Haus das er seinem Sohn überschrieben hatte, in diesem er ein lebenslanges Wohnrecht hatte. Nun muss die Wohnung geräumt werden. Wie sieht es hier mit der Rechtlage aus, muss er uns Zutritt gewähren wenn wir dies möchten, da wir ein Unternehmen beauftragt haben dieses zu räumen. Er hatte über ein selbst verfasstest Schreiben eine Nutzungsentschädigung verlangt. Wir sind aber erst seit 3 Wochen offiziell Erben. Darf er dies?

Vielen Dank Lea

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Antwort
von lea11011989
29.01.2013, 09:54

Mein Opa hatte lebenslanges Wohnrecht. Er hat 3 Kinder, der Sohn der das Haus besitzt wurde durch den Erhalt des Hauses aus dem Erbe genommen. Die anderen 2 Kinder haben das Erbe ausgeschlagen

...zur Antwort
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