Antwort
Danke erstmal für die Hilfe, auch wenn der Link zu praktikum-info.de völliger Schwachsinn ist.
ich habe jetzt folgendes gefunden:
"Grundsätzlich ist festgelegt, dass bei einem freiwilligen Praktikum – das zwar zur Orientierung im Studiumund bei der Berufswahl dient, aber nicht von der Hochschule verlangt wird – der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden muss. Dies gilt aber nur, wenn der Praktikant länger als drei Monate bei einer Firma beschäftigt ist. Bei Praktika, die kürzer als drei Monate dauern, darf der Arbeitgeber weiterhin frei bestimmen, was dem Praktikanten gezahlt wird."
Das bezieht sich zwar auf ein freiwilliges Prakitkum in Zusammenhang mit einem Studium, aber dürfte ja an sich trotzdem gelten.
Meinungen?