Hallo,
ich verstehe nicht genau was mit dieser Floskel in meinem Arbeitsvertrag genau gemeint ist, kann mir das evtl. Jemand hier näher erläutern?
Nach der Probezeit gelten für beide Parteien die Kündigungsfristen des § 622 BGB, wobei die verlängerten Fristen des Abs.2 auch für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten
vielen Dank. Lg