Wer muss die Türzarge bezahlen? Der Vermieter oder ich als Mieter?
Guten Abend liebe Community,
und zwar wohne ich seit über 20 Jahren in unserer Wohnung. Die Türzarge im Badezimmer ist defekt, der untere Bereich weist Ausbrüche auf. Ich habe den Vermieter darüber informiert und er sagte mir ich müsste die Kosten dafür tragen. Meine Frage an euch, ist das rechtens oder muss der Vermieter für den Schaden aufkommen?
Der Vermieter hat dies in seinem Schreiben so formuliert:
Die defekte Türzarge Badezimmer, die an den unteren Bereich Ausbrüche aufweist, ist klar zu erkennen, dass im Laufe der Nutzung durch Sie, der Boden zu nass gereinigt worden ist und somit die Türzage Feuchtigkeit gezogen hat. Wir werden einen Schreiner beauftragen, der die Türzarge austauscht. Die hier entstandenen Kosten gehen zu Ihren Lasten.
