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lauju4891

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unknown1966
16.04.2012, 09:07
Welcher Stichtag ist maßgeblich bei Neubau - EnEV 2009 bzw EnEV 2012/2013?

Für ein Haus, das während der Gültigkeit der EnEV 2009 begonnen wurde und erst nach Novellierung der EnEV 2012/2013 (welche auch immer erscheinen mag) fertig gestellt wird - ist dieser Neubau nach der neuen EnEV 2012/2013 zu errichten oder gilt noch die EnEV 2009?

In §3 der EnEV 2009 wird nur lapidar von "Zu errichtende Wohngebäude ..." gesprochen. Dennoch ist dies von besonderer Bedeutung, weil das in §27 (1) als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

Wie wird das in der Praxis eingestuft / angewendet?

Vielen Dank für eure guten Beiträge.

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Antwort
von lauju4891
22.03.2013, 15:23

Hallo, ich weiß ja nicht, ob dein Haus schon fertig ist, aber in diesem Artikel hier steht, dass der Zeitpunkt der Bauabnahme maßgeblich ist: http://www.allianz-pro-nachhaltigkeit.de/politik-gesellschaft/enev-novellierung-quo-vadis/ Dann hoffe ich mal für dich, du bist bereits fertig. ;-)

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