und wenn ich aus beruflichen gründen in ein anderes Bundesland ziehen müsste?
Antwort
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Für die fragen die noch offen wahren.
Er ist mittlerweile mit als Hauptmieter eingetragen, wenn mann das so nennt.
Ich dachte vielleicht da, ich damals die alleine die Kaution gezahlt habe, könnte ich es vom Vermieter einfordern und er holt es sich dann vom Mitbewohner.
Ich denke, ich habe hier eine Antwort auf meine frage bekommen, vielen danke dafür.