Keine guten! Schau dir mal dieses Video an: http://www.youtube.com/watch?v=cj8xBm5yHRc
Antwort
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Ein Gericht kann das Video als Anscheinsbeweis heranziehen und auch gegen deinen Freund verwenden, wenn es zur Überzeugung gekommen ist, dass dein Freund den Schaden verursacht hat. Die Schadensersatzpflicht ergibt sich übrigens aus § 823 I BGB.
Frag deinen Freund erstmal, ob er eine Haftpflichtversicherung hat, die den Schaden regulieren könnte. Ansonsten wirst du ja bei einem (Zeit?)Wert von 6000 EUR sicherlich eine Vollkaskoversicherung für diesen teuren 250er Roller abgeschlossen haben, die den Schaden auch regulieren kann.