Bei uns (Malteser BW) ist es so das man mit 16 und der Einsatzsanitäter Ausbildung auf Sanitätsdiensten und KTW als dritter Mann mit darf. Erst ab 18 darf man dann richtig dabei sein.
Ich habe die Asublidung zum SSD mit 14 gemacht.Das heist bei mir das ich nur in der Schule Dienste machen darf. Wenn man den Einsatzsanitäter bzw Rettungshelfer machen möchte muss man bei uns eine extra ausbildung machen zu der man mindestens 16 sein muss und wenn man den sani machen möchte muss man mindestens 18 sein.( Gild bei Malteser BW kann in Hessen anders sein )
Du hast alles richtig gemacht du hast mehr gemacht was von einem SSD verlang wird wenn du ihr nicht geholfen hätest dann wäre sie an ihren verletzungen erlegen. Das klingt vieleicht blöd aber du bist ersthelfer und kanst nicht für Rettungsmahsnahmen verantwortlich gemacht werden das heist wenn sie stierb bis du am wenigsten daran Schuld. Ich bin selber SSD und hatte meinen ersten einsatz auserhalb der Schule. Er hatte einen Radunfall und war Alkoholisiert ich war allein und habe geholfen und musste die anhalter dirigiern die Unfallstelle zu sicher ich habe aus stress und angst weniger gemacht wie ich könnte und machte mir deswegen auch lange vorwürfe. (er hat hat über lebt und der ITH konnte ohne große maßnahmen wieder wegfligen)