ich habe gerade noch einmal meinen Mietvertag genauestens durchgelesen. Hier steht in einer Zusatzvereinabrung: "Die in §1 bezeichnete Mietsache wurde zu einem Zeitpunkt erbaut, als die Einhaltung der heutigen oder künftigen Vorschriften, beispielsweise für Schall- und Wärmedämmung, nicht gefordert wurde. Der Mieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen und erkennt an, dass es bei einem nicht den baulichen Verhältnissen angepassten Wohnverhalten zu Mängeln, u.a. Feuchtigkeitserscheinungen an der Mietsache kommen kann. Regressansprüche an den Vermieter auf Schadensersatz oder auf Mietminderung sind insoweit ausgeschlossen." Bezieht sich das dann tatsächlich auch auf die Zigarettengeschichte? Auch wenn es gesundheitsschädigend ist, dürfen die das?? :-(

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