Hallo wie ist das geregelt mit dem Krankengeld wenn man keine Arbeit hat, nicht arbeitslos gemeldet ist und damit verbunden auch kein Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht? Bei mir ist folgendes, ich habe zum 31.12.23 selbst gekündigt, also habe ich kein Recht auf Arbeitslosengeld. Da ich erst zum 15.01.24 einen neuen Arbeitsvertrag habe, bin ich also 2 Wochen arbeitslos und melden beim Amt brauch ich mich ja sowieso net weil ich ja selbst gekündigt hab. Ich bin seit dem 10.12.23 krank geschrieben bis zum 31.12 (Datum der Kündigung) würde mich dann zum 01. Januar nochmal krank melden um die Zeit finanziell zu überbrücken wenn das geht, WEIL: welcher arbeitgeber gibt mir schon einen vertrag für 2 wochen? Nebenbei noch eine kleine Info: ich habe erst zum 05.12.23 bei dem besagten Arbeitgeber angefangen und innerhalb der ersten 4 Wochen gekündigt und mich daraufhin bis zum Ende krankgemeldet, daher keine Lohnfortzahlung.
grüße