Zwischen Hessen und Bayern liegt nicht nur eine Landesgrenze, sondern auch die Frage, was könnte es in Hessen geben, das es sich nach Bayern zu schicken lohnt. Daher wird der Brief sicherlich von den entsprechenden Behörden untersucht werden müssen. Ich würde mal ein bis drei Monate einrechnen. Wahrscheinlich muss er nämlich auch noch in Quarantäne.
Schau mal hier: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/wirtschaftsschule.html
So ganz einfach ist es nicht. Schau in der Wirtschaftsschulordnung (§§ 53-55) nach:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WiSchulOBY2009pG19&doc.part=X&doc.origin=bs
Klar. Für die zweijährige Wirtschaftsschule gibt es keine Altersbegrenzung. Du brauchst den Quali und in Englisch eine drei. Anmeldung: Bis zur ersten Augustwoche. Viel Erfolg!
Die Schulpflicht dauert in Bayern 12 Schuljahre (vgl BayEUG) Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht. Dein Kumpel hat also nicht recht.
Mein Eindruck, nachdem was ich von Dir lese: Mach einfach erstmal eine Ausbildung.
Nein. Du kannst nur die Regelklasse der Mittelschule wechseln, nicht in die M-Klasse. Am Jahresende kannst Du dann (bei entsprechendem Notendurchschnitt) wechseln.
In welchem Bundesland lebst Du denn?
Grundsätzlich gilt § 41 der Volksschulordnung: "...(2) 1 Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss schriftlich und spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr erfolgen; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. 2 Die Abmeldung gilt für die Zeit des Verbleibens an der betreffenden Schule, solange sie nicht widerrufen wird.
(3) 1 Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten lässt die Schule Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, zur Teilnahme am Religionsunterricht eines Bekenntnisses als Pflichtfach zu, wenn die Religionsgemeinschaft, für deren Bekenntnis der betreffende Religionsunterricht eingerichtet ist, zustimmt und zwingende schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. 2 Dies gilt entsprechend für Schülerinnen und Schüler, für deren Religionsgemeinschaft Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für die betreffende Schulart an öffentlichen Schulen in Bayern nicht eingerichtet ist; in diesem Fall ist dem Antrag die Zustimmung dieser Religionsgemeinschaft beizufügen. 3 Für den Zeitpunkt des Antrags und für die Abmeldung gilt Abs. 2 entsprechend. 4 Die Zulassung gilt für die Dauer des Besuchs der betreffenden Schulart, soweit nicht die Zustimmung einer beteiligten Religionsgemeinschaft widerrufen wird."
Andererseits sagt das Kultusministerium (KMS VI.2-5 S 4402.1/6/5) "...In den Fällen, in denen eine derartige Pflicht nicht besteht (bei bekenntnislosen Schülern oder Schülern, für deren Bekenntnis kein Religionsunterricht eingerichtet ist sowie bei Schülern, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind), muss der Schüler das Fach Ethik als Ersatzunterricht für den Religionsunterricht besuchen (Art. 137 Abs. 2 BV; Art. 47
Abs. 1 BayEUG)...."
D.h.: Grundsätzlich muss das Kind in Ethik gehen. Haben es die Eltern für den katholischen RU angemeldet (und ist dies durch das Bistum abgesegnet!?), dann muss es bis zum Schuljahresende im Religionsunterricht bleiben, außer die Schulleitung erlaubt einen Wechsel.
Was sind Deine Anlageziele?
Wo in Bayern möchtest Du denn was machen?
Nein.
Z.B.: http://www.mathe-physik-aufgaben.de/
Welches Bundesland? Welche Art Abi?
Nein. Mathe, Deutsch und eine Fremdsprache sind sticky für das Abi in Bayern.
Erstmal die Frage: Auf welchem Niveau möchtest Du die Antwort?
Ganz einfach mal: "Grenz" bedeutet "eine Einheit mehr oder weniger verändert die Totale", will heißen: "Grenzvermeidungskosten" sind die Kosten, die gerade noch tragbar sind, wenn man etwas Unliebiges (z.B. eine Umweltauflage) vermeiden will. Analog: Grenzschadenskosten: "Wie weit kann ich meinem Gegenüber/ der Allgemeinheit Schaden zufügen bis ich den Punkt erreiche, an dem der angerichtete Schaden meine individuelle Linie erreicht, die meinen ökonomischen Schaden über den Nutzen des Gegenübers stellt".
Theoretisch läßt sich die durch Differentialgleichungen errechnen. Praktisch ist das alles Unsinn.
Unsinn. Es kommen nur Texte vor, die in der 9. Klasse behandelt wurden: Cicero, Caesar, ggf. etwas Vergil o.ä. Wichtig ist, dass DU in der 9. immer am Ball bleibst, Deine Vokabeln (sehr wichtig) regelmäßig wiederholst und Deine Übungsübersetzungen SELBER machst. Dann:
H E R Z L I C H E N G L Ü C K W U N S C H Z U M L A T I N U M
Ach ja: Wenn Du eine 4 hast: Nochmal die üblichen Verdächtigen der römischen Geschichte lernen! Fürs Mündliche.
jop. so - einfach - ist es.
Erstmal an die vielen Experten hier: Wir haben ein föderales Bildungssystem. Und daher sind die Bedingungen und Umstände in den einzelnen Bundesländern z.T. sehr unterschiedlich. Die entscheidende Frage ist daher zu erst einmal: In welchem Bundesland gehst Du denn zur Schule?
Was meinst Du mit "Anmeldenoten"? Es gibt die Jahresfortgangsnote. Sie fließt zu etwa 50% in die Gesamtnote ein.
Du brauchst einen Schnitt von 3,33 aus D/E/M. Wenn Du die Mathe-Sechs einpreist, dann solltest Du in Deutsch und Englisch im Durchschnitt auf eine Zwei kommen. Schaffst Du das ist diese Hürde weg.
Was bleibt ist die Aufnahmeprüfung/ Mappe.
Viel Glück!