Hallo Leute...habe bei Firma als LKW Fernfahrer neu angefangen und meine Anfahrtsenfernung zur Firma beträgt cca 200 km hin und 200 km nach Hause.Nach der ersten Lohnabrechnung habe ich festgestellt,dass der AG die Fahrtkosten nicht übernommen hat. Hab ich denn überhaupt einen Anspruch aufs Fahgeld ? Und wenn es so wäre,bei dieser Entfernung würde es eine erhebliche Summe ausmachen, zahlt dann es dann das Finanzamt aus?; Denn es sind ja cca 1600 km im Monat und bei KM Pauschale von cca 0,20-0,30 Cent ist das keine kleine Summe. Kann mir jemand, bei eventuellen Ausrechnung, behilflich sein?
Steuerklasse 1,
Danke im vorraus