*wollte dennoch mal nachfragen :D
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Ich habe eben beim Jugendarbeitsschutzgesetz nachgesehen und da steht folgendes : "(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, 2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden."
also ist es nicht richtig, wie es jetzt ist, oder ?
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*dass man dagegen immun werden kann meine ich natürlich!:)