Auf dem Mietvetrag steht ...
Das Grillen mit festen oder flüssigen Brenstoffen ist auf Balkong, Loggien und den unmittelbar am gebäude liegenden Flächen nicht gestatet.
Ich wohne im dritten stock und habe ein riesen balkon. und die im erdgeschoss grillen ununterbrochen. ob wohl da steht "unmittelbar am gebäude liegenden Flächen nicht gestatet"
heißt das die verstosen auch gegen den miet vetrag ??