du hast recht, ich gaub eigentlich auch nicht, dass der vermieter die komplette kaution einbehalten kann. er kann ja soviel behalten wie seiner meinung nach noch ausstehen für die heizkosten.
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Das bedeutet einfach, dass man nicht zuviel Geld in eine Anlage stecken sollte, sondern das Risiko auf mehrere verschiedene Anlagen aus unterschiedlichen Bereichen verteilen sollte.
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für solche fälle kannman bei patentat ein geschmacksmuster anmelden. das schützt auch designideen. eine auflistung der kosten dafür findest du hier: http://www.dpma.de/geschmacksmuster/gebuehren/index.html
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schlecht für deinen bekannten, aber soweit ich weiß wahr. ich hab auch von so einer gesetzesänderung gelesen. wenn der wert der isländischen krone sinkt, dann sind die kunden natürlich die gelackmeierten (wenn sie überhaupt was von ihrem geld wieder bekommen, das steht nämlich auch noch garnicht fest!)