Antwort
Ich stehe ab dem 1.12. in einem neuen Arbeitsverhältnis, habe das der Agentur im Oktober mitgeteilt und bin daher nun laut §138 SGB3 nichtmehr Arbeitssuchend. Jetzt bekomme ich weder für November, noch Dezember ALG und bin ab 1.11. wieder über die Krankenkasse versichert. Die nächste Einkunft ist im Januar vom Arbeitgeber zu erwarten.