Antwort
Die IP-Adresse, welche einer Person zugewiesen wurde, sowie Zeit und Dauer der Internetnutzung müssen von den Internet-Providern gemäß gesetzlicher Richtlinien zehn Wochen lang gespeichert werden. Diese Informationen sollen der Verfolgung von Straftätern dienen. Das heißt, mindesten 10 Wochen - danach kann es sein dass die IP nicht mehr zurückverfolgt werden kann. Das ist aber auch Providerabhänig.