Morgen kommt jemand um sich mein Auto anzuschauen und es eventuell zu kaufen. Nun habe ich mir gedacht ich kann es online Abmelden und der neue Besitzer kann dann noch nach Hause fahren am gleichen Tag. Er fährt nur in einen angrenzenden Bezirk. Online steht überall das am Tag der Abmeldung noch gefahren werden darf. Bei der online Abmeldung steht allerdings folgendes:
"Sobald auf den Kennzeichen bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein freigelegter Sicherheitscode erkennbar ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden"
Die beiden Aussagen wiedersprechen sich ja irgendwo. Wer hat nun Recht?
Und eine weitere Frage. Wer dürfte denn überhaupt fahren? Nur der Versicherungsnehmer oder auch der neue Besitzer?