Angestellter Nebengewerbe Rechnung an Chef stellen Scheinselbstständigkeit?

Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage in Bezug auf Angestelltenverhältnis und Nebengewerbe. Ich bin in einem Angestellten Verhältnis und arbeite als Elektroingenieur. In meiner Freizeit baue ich unterschiedliche Produkte für den Modellbau Bereich. Nun beschäftige ich mich seit langem schon damit mich nebenberuflich mit meinen Hobbys Selsbtändig zu machen.

Zusätzlich hat es sich ergeben, dass mein Arbeitgeber Interesse an meinen Produkten hat. Mein Arbeitgeber möchte einen Artikel von mir kaufen. Natürlich nur mit Rechnung. Damit alles seine Richtigkeit hat, möchte ich ein Gewerbe anmelden, um diesen Artikel an meinen Arbeitgeber verkaufen zu dürfen.

Das ist sozusagen der Anstoß für mich endlich ein Gewerbe anzumelden um meine Artikel zu vetreiben.

Jetzt zu meiner Unsicherheit:

Ich habe gelesen, dass ich als Angestellter meinem Arbeitgeber keine Waren verkaufen darf. Denn das wäre dann wie ein Gehalt und müsste Sozialversicherungstechnisch verrechnet werden. Ist das korrekt? Und was kann noch auf mich zukommen?

Zusätzlich habe ich das Problem, da ich von der Kleinunternehmerregelung nach
§19 USTG (Umsatz <<17500€/Jahr) gebrauch machen möchte, mit diesem Autrag ich mein Limit für das Jahr 2017 schon erreiche. DH. ich kann nicht wie geplant weiter Aktiv mein Gewerbe ausüben und meine Produkte vertreiben. Erst 2018 wieder. Dies könnte auch noch dazu führen, dass meine Selbständige Tätigkeit als Scheinselbständigkeit gesehen wird da ich nur einen Auftraggeber in 2017 habe. Was kann da tun? Was habe ich sonst für Möglichkeiten?

Ich möchte ehrlich und Legal mein Gewerbe ausüben und meine Steuern zahlen so wie es sich gehört.

Würde mich über eure konstrutive Meihnung sehr freuen.

MfG Kucki-22

...zum Beitrag

Ja die 10/12*17500 Regelung ist mir bekannt und wurde natürlich für das Jahr 2017 berücksichtigt.


@Kevin1905Ich habe das irgendwo in einem Forum gelesen. Deswegen war ich mir ja nicht sicher. Das Produkt was ich an meinem Arbeitgeber verkaufen möchte, ist sehr speziell und dies ist eine einmalige Sache. Danach möchte ich unabhängig von meinem AG mein Gewerbe fortführen und hauptsächlich Privatkunden beliefern...


Hoffe das ganze geht gut.MfG

...zur Antwort
Angestellter Nebengewerbe Rechnung an Chef stellen Scheinselbstständigkeit?

Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage in Bezug auf Angestelltenverhältnis und Nebengewerbe. Ich bin in einem Angestellten Verhältnis und arbeite als Elektroingenieur. In meiner Freizeit baue ich unterschiedliche Produkte für den Modellbau Bereich. Nun beschäftige ich mich seit langem schon damit mich nebenberuflich mit meinen Hobbys Selsbtändig zu machen.

Zusätzlich hat es sich ergeben, dass mein Arbeitgeber Interesse an meinen Produkten hat. Mein Arbeitgeber möchte einen Artikel von mir kaufen. Natürlich nur mit Rechnung. Damit alles seine Richtigkeit hat, möchte ich ein Gewerbe anmelden, um diesen Artikel an meinen Arbeitgeber verkaufen zu dürfen.

Das ist sozusagen der Anstoß für mich endlich ein Gewerbe anzumelden um meine Artikel zu vetreiben.

Jetzt zu meiner Unsicherheit:

Ich habe gelesen, dass ich als Angestellter meinem Arbeitgeber keine Waren verkaufen darf. Denn das wäre dann wie ein Gehalt und müsste Sozialversicherungstechnisch verrechnet werden. Ist das korrekt? Und was kann noch auf mich zukommen?

Zusätzlich habe ich das Problem, da ich von der Kleinunternehmerregelung nach
§19 USTG (Umsatz <<17500€/Jahr) gebrauch machen möchte, mit diesem Autrag ich mein Limit für das Jahr 2017 schon erreiche. DH. ich kann nicht wie geplant weiter Aktiv mein Gewerbe ausüben und meine Produkte vertreiben. Erst 2018 wieder. Dies könnte auch noch dazu führen, dass meine Selbständige Tätigkeit als Scheinselbständigkeit gesehen wird da ich nur einen Auftraggeber in 2017 habe. Was kann da tun? Was habe ich sonst für Möglichkeiten?

Ich möchte ehrlich und Legal mein Gewerbe ausüben und meine Steuern zahlen so wie es sich gehört.

Würde mich über eure konstrutive Meihnung sehr freuen.

MfG Kucki-22

...zum Beitrag

Wow das ging ja schnell,

@ DerJoergi
Also mein AG hat mein Gewerbe schriftlich abgesegnet
und möchte mein Produkt kaufen, da die Firma diese Produkte nicht
annährend selber herstellen kann.

@Pasha78
Früher oder später würde ich eh ein Gewerbe anmelden. Das
ganze Papierkram ist kein Problem für mich da mir sowas auch Spaß
macht.
Der Auftrag wäre eine Finanzielle große Hilfe für mich und meine Familie...

@Zonki
Der Artikelist für das Unternehmen.

@MkausK
Ahja danke

MfG

...zur Antwort
Angestellter Nebengewerbe Rechnung an Chef stellen Scheinselbstständigkeit?

Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage in Bezug auf Angestelltenverhältnis und Nebengewerbe. Ich bin in einem Angestellten Verhältnis und arbeite als Elektroingenieur. In meiner Freizeit baue ich unterschiedliche Produkte für den Modellbau Bereich. Nun beschäftige ich mich seit langem schon damit mich nebenberuflich mit meinen Hobbys Selsbtändig zu machen.

Zusätzlich hat es sich ergeben, dass mein Arbeitgeber Interesse an meinen Produkten hat. Mein Arbeitgeber möchte einen Artikel von mir kaufen. Natürlich nur mit Rechnung. Damit alles seine Richtigkeit hat, möchte ich ein Gewerbe anmelden, um diesen Artikel an meinen Arbeitgeber verkaufen zu dürfen.

Das ist sozusagen der Anstoß für mich endlich ein Gewerbe anzumelden um meine Artikel zu vetreiben.

Jetzt zu meiner Unsicherheit:

Ich habe gelesen, dass ich als Angestellter meinem Arbeitgeber keine Waren verkaufen darf. Denn das wäre dann wie ein Gehalt und müsste Sozialversicherungstechnisch verrechnet werden. Ist das korrekt? Und was kann noch auf mich zukommen?

Zusätzlich habe ich das Problem, da ich von der Kleinunternehmerregelung nach
§19 USTG (Umsatz <<17500€/Jahr) gebrauch machen möchte, mit diesem Autrag ich mein Limit für das Jahr 2017 schon erreiche. DH. ich kann nicht wie geplant weiter Aktiv mein Gewerbe ausüben und meine Produkte vertreiben. Erst 2018 wieder. Dies könnte auch noch dazu führen, dass meine Selbständige Tätigkeit als Scheinselbständigkeit gesehen wird da ich nur einen Auftraggeber in 2017 habe. Was kann da tun? Was habe ich sonst für Möglichkeiten?

Ich möchte ehrlich und Legal mein Gewerbe ausüben und meine Steuern zahlen so wie es sich gehört.

Würde mich über eure konstrutive Meihnung sehr freuen.

MfG Kucki-22

...zum Beitrag

------

...zur Antwort
Darf der Vermieter ohne Vorwarnung die Garage kündigen, wenn sie nicht mehr Bestandteil der neuen Mietsache ist?

Hallo, Ich habe da eine Frage in Bezug auf einer Garagenräumung. Ich habe mit meiner Familie bis 11.2013 knapp 7 Jahre lang im Kellergeschoss gewohnt und hatte noch zusätzlich eine Garage im Haus wofür ich extra zur Miete bezahlt habe? Am 11.2013 sind wir hoch ins Erdgeschoss gezogen weil die Wohnung unten zu klein geworden ist. Damals hatte mich der Vermieter gebeten hoch zu ziehen da er sonst niemanden für die Wohnen finden konnte. Wir haben damals auch Mündlich vereinbart das die Garagensituation so bleiben kann.

Jetzt habe ich heute plötzlich ein Schreiben vom Vermieter bekommen das nach durchsuchung der Unterlagen aufgefallen ist das die Garage mit Kündigung der Wohnung im Kellergeschoss nicht mehr bestandteil des Vertrages ist. Nur wie gesagt hat der Vermieter mich damals regelrecht angefehlt die Wohnung zu nehmen und hat mir natürlich auch einen gutes Angebot gemacht.

Jetzt verlangt der Vermiter das ich die Garage bis 30.11.2015 Besenrein räumen soll und für die letzte 24,5 Monate miete nachzahlen soll.

Darf der Vermieter ohne Vorwarnung soetwas tun? Er hat mich nie zuvor auf dieses Thema angesprochen oder etwas ewähnt.

Ist das was er verlangt Rechtgültig? Wie ist es denn mit Kündigungsfrist?

Wir leben seit 2007 in diesem Haus und ich habe natürlich sehr viel Zeug wie Hobby Maschinen und viele andere Dinge die sich mit der Zeit angesammelt haben.

Bin Berufstätig und kaum daheim. Weiß jetzt nicht wie ich mit der Situation umgehen soll.

Ich würde mich über Tipps sehr freuen.

MfG Kucki22

...zum Beitrag

So hab mit dem Vermieter gesprochen.

Er hat es eingesehen. Ich zahle weder was nach noch muss ich die Garage räumen. In zukunft muss ich auch nix bezahlen.

Wie schon mehrfach erwehnt war das eine Mündliche Vereinbarung und plötzlich nach 2 Jahren damit ankommen...? Der Aktuelle Stand wird jetzt Schriftlich festgehalten...

Naja egal. Mit etwas Sozialkompetenzen und ein paar Argummente hat sich die Sache erledigt. Und alle ohne SARKASMUS ;-).

Danke an alle die Sachlich dazu beigetragen haben.

LG

...zur Antwort
Darf der Vermieter ohne Vorwarnung die Garage kündigen, wenn sie nicht mehr Bestandteil der neuen Mietsache ist?

Hallo, Ich habe da eine Frage in Bezug auf einer Garagenräumung. Ich habe mit meiner Familie bis 11.2013 knapp 7 Jahre lang im Kellergeschoss gewohnt und hatte noch zusätzlich eine Garage im Haus wofür ich extra zur Miete bezahlt habe? Am 11.2013 sind wir hoch ins Erdgeschoss gezogen weil die Wohnung unten zu klein geworden ist. Damals hatte mich der Vermieter gebeten hoch zu ziehen da er sonst niemanden für die Wohnen finden konnte. Wir haben damals auch Mündlich vereinbart das die Garagensituation so bleiben kann.

Jetzt habe ich heute plötzlich ein Schreiben vom Vermieter bekommen das nach durchsuchung der Unterlagen aufgefallen ist das die Garage mit Kündigung der Wohnung im Kellergeschoss nicht mehr bestandteil des Vertrages ist. Nur wie gesagt hat der Vermieter mich damals regelrecht angefehlt die Wohnung zu nehmen und hat mir natürlich auch einen gutes Angebot gemacht.

Jetzt verlangt der Vermiter das ich die Garage bis 30.11.2015 Besenrein räumen soll und für die letzte 24,5 Monate miete nachzahlen soll.

Darf der Vermieter ohne Vorwarnung soetwas tun? Er hat mich nie zuvor auf dieses Thema angesprochen oder etwas ewähnt.

Ist das was er verlangt Rechtgültig? Wie ist es denn mit Kündigungsfrist?

Wir leben seit 2007 in diesem Haus und ich habe natürlich sehr viel Zeug wie Hobby Maschinen und viele andere Dinge die sich mit der Zeit angesammelt haben.

Bin Berufstätig und kaum daheim. Weiß jetzt nicht wie ich mit der Situation umgehen soll.

Ich würde mich über Tipps sehr freuen.

MfG Kucki22

...zum Beitrag

Hallo imager761,

Wer hat denn hier was von klammheimlich erzählt. Der Vermiter ist min einmal in der Woche bei uns und weiss 100% Das wir die Garage haben. Er war schon 100 male mit mir in der Garage. Immer wenn zb Heizungsmann oder Schornsteinfeger oder sonst wer da war, hab ich das ja organisiert weill es zum Heizungskeller durch die Garage geht.

Also nochmal hier wurde nix verheimlicht oder mit Absicht genutzt. Wir haben das Mündlich vereinbart. Der Vermieter weiss das ich auch nach dem 11.2013 die Garage nutze. Er weiss auch wieviel miete ich bezahle weil er das jeden Monat kontrolliert. Und wenn da jeden Monat 20 Euro weniger überwiesen würden, dann hätte er sich schon längs beschwert. Es wäre sofort aufgefallen weil die Miete eine abslut runde Zahl ist.

MfG

...zur Antwort
Darf der Vermieter ohne Vorwarnung die Garage kündigen, wenn sie nicht mehr Bestandteil der neuen Mietsache ist?

Hallo, Ich habe da eine Frage in Bezug auf einer Garagenräumung. Ich habe mit meiner Familie bis 11.2013 knapp 7 Jahre lang im Kellergeschoss gewohnt und hatte noch zusätzlich eine Garage im Haus wofür ich extra zur Miete bezahlt habe? Am 11.2013 sind wir hoch ins Erdgeschoss gezogen weil die Wohnung unten zu klein geworden ist. Damals hatte mich der Vermieter gebeten hoch zu ziehen da er sonst niemanden für die Wohnen finden konnte. Wir haben damals auch Mündlich vereinbart das die Garagensituation so bleiben kann.

Jetzt habe ich heute plötzlich ein Schreiben vom Vermieter bekommen das nach durchsuchung der Unterlagen aufgefallen ist das die Garage mit Kündigung der Wohnung im Kellergeschoss nicht mehr bestandteil des Vertrages ist. Nur wie gesagt hat der Vermieter mich damals regelrecht angefehlt die Wohnung zu nehmen und hat mir natürlich auch einen gutes Angebot gemacht.

Jetzt verlangt der Vermiter das ich die Garage bis 30.11.2015 Besenrein räumen soll und für die letzte 24,5 Monate miete nachzahlen soll.

Darf der Vermieter ohne Vorwarnung soetwas tun? Er hat mich nie zuvor auf dieses Thema angesprochen oder etwas ewähnt.

Ist das was er verlangt Rechtgültig? Wie ist es denn mit Kündigungsfrist?

Wir leben seit 2007 in diesem Haus und ich habe natürlich sehr viel Zeug wie Hobby Maschinen und viele andere Dinge die sich mit der Zeit angesammelt haben.

Bin Berufstätig und kaum daheim. Weiß jetzt nicht wie ich mit der Situation umgehen soll.

Ich würde mich über Tipps sehr freuen.

MfG Kucki22

...zum Beitrag

Hallo FordPrefect,

danke vielmals für die Ausfühliche Antwort.

Die Sache ist ja auch das wir das damals Mündlich vereinbart haben. Er hat mir ein Angebot für die große Wohnung gemacht und im Preis ist auch die Garage inbegriffen. Nur wurde das nicht schriftlich festgehalten. Bei der Mündlichen Vereinbarung war meine Frau und meine Schwegerin auch dabei. Somit können die das bezeugen. Selbst wenn ich wollte wüsste ich nicht wie ich die Garage räumen soll und wohin mit unsere Sachen.

Dazu kommt ja auch noch das wir alles auf freundschalfliche Basis gemacht haben. Ich bin bis jetzt immer sehr gut mit dem Vermieter zurecht gekommen. Er ist ja auch nur ein paar Jahre älter.

MfG

...zur Antwort
Darf der Vermieter ohne Vorwarnung die Garage kündigen, wenn sie nicht mehr Bestandteil der neuen Mietsache ist?

Hallo, Ich habe da eine Frage in Bezug auf einer Garagenräumung. Ich habe mit meiner Familie bis 11.2013 knapp 7 Jahre lang im Kellergeschoss gewohnt und hatte noch zusätzlich eine Garage im Haus wofür ich extra zur Miete bezahlt habe? Am 11.2013 sind wir hoch ins Erdgeschoss gezogen weil die Wohnung unten zu klein geworden ist. Damals hatte mich der Vermieter gebeten hoch zu ziehen da er sonst niemanden für die Wohnen finden konnte. Wir haben damals auch Mündlich vereinbart das die Garagensituation so bleiben kann.

Jetzt habe ich heute plötzlich ein Schreiben vom Vermieter bekommen das nach durchsuchung der Unterlagen aufgefallen ist das die Garage mit Kündigung der Wohnung im Kellergeschoss nicht mehr bestandteil des Vertrages ist. Nur wie gesagt hat der Vermieter mich damals regelrecht angefehlt die Wohnung zu nehmen und hat mir natürlich auch einen gutes Angebot gemacht.

Jetzt verlangt der Vermiter das ich die Garage bis 30.11.2015 Besenrein räumen soll und für die letzte 24,5 Monate miete nachzahlen soll.

Darf der Vermieter ohne Vorwarnung soetwas tun? Er hat mich nie zuvor auf dieses Thema angesprochen oder etwas ewähnt.

Ist das was er verlangt Rechtgültig? Wie ist es denn mit Kündigungsfrist?

Wir leben seit 2007 in diesem Haus und ich habe natürlich sehr viel Zeug wie Hobby Maschinen und viele andere Dinge die sich mit der Zeit angesammelt haben.

Bin Berufstätig und kaum daheim. Weiß jetzt nicht wie ich mit der Situation umgehen soll.

Ich würde mich über Tipps sehr freuen.

MfG Kucki22

...zum Beitrag

Hallo Kuestenflieger,

Weil wir das mündlich so vereinbart haben. Der Vermieter hat mir ein Angebot für die große Wohnung gemacht und die Garage war inbegriffen. Der Betrag für die Garage ist 20 Euro also nichts wildes. Das Problem ist das er plötzlich nach 2 Jahren ohne einer Vorwarnung ankommt.

MfG


...zur Antwort
Darf der Vermieter ohne Vorwarnung die Garage kündigen, wenn sie nicht mehr Bestandteil der neuen Mietsache ist?

Hallo, Ich habe da eine Frage in Bezug auf einer Garagenräumung. Ich habe mit meiner Familie bis 11.2013 knapp 7 Jahre lang im Kellergeschoss gewohnt und hatte noch zusätzlich eine Garage im Haus wofür ich extra zur Miete bezahlt habe? Am 11.2013 sind wir hoch ins Erdgeschoss gezogen weil die Wohnung unten zu klein geworden ist. Damals hatte mich der Vermieter gebeten hoch zu ziehen da er sonst niemanden für die Wohnen finden konnte. Wir haben damals auch Mündlich vereinbart das die Garagensituation so bleiben kann.

Jetzt habe ich heute plötzlich ein Schreiben vom Vermieter bekommen das nach durchsuchung der Unterlagen aufgefallen ist das die Garage mit Kündigung der Wohnung im Kellergeschoss nicht mehr bestandteil des Vertrages ist. Nur wie gesagt hat der Vermieter mich damals regelrecht angefehlt die Wohnung zu nehmen und hat mir natürlich auch einen gutes Angebot gemacht.

Jetzt verlangt der Vermiter das ich die Garage bis 30.11.2015 Besenrein räumen soll und für die letzte 24,5 Monate miete nachzahlen soll.

Darf der Vermieter ohne Vorwarnung soetwas tun? Er hat mich nie zuvor auf dieses Thema angesprochen oder etwas ewähnt.

Ist das was er verlangt Rechtgültig? Wie ist es denn mit Kündigungsfrist?

Wir leben seit 2007 in diesem Haus und ich habe natürlich sehr viel Zeug wie Hobby Maschinen und viele andere Dinge die sich mit der Zeit angesammelt haben.

Bin Berufstätig und kaum daheim. Weiß jetzt nicht wie ich mit der Situation umgehen soll.

Ich würde mich über Tipps sehr freuen.

MfG Kucki22

...zum Beitrag

Uuups

Das hier ignorieren bitte

...zur Antwort
Schwangerschaft, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Berufstätig, Verheiratet?

Hej Leute,

ich habe lange gegooglet und leider nichts brauchbares gefunden was mir weiter helfen könnte.

Also folgende Situation: Ich bin 27 Verheiratet meine Frau ist 23. Ich habe meine Berufsausbildung als Informationselektroniker 2010 abgeschlossen, 1 Jahr als Geselle gearbeitet und mache jetzt seit Januar 2011 eine Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker im Bereich IT (2 Jahre Vollzeit). Ich bin Pendler und fahre jeden Tag hin und zurück genau 100Km zum Studiumplatz. Zur Zeit bekomme ich Meisterbafög was ich nach der Ausbildung zurück zahlen werde.

Meine Frau hat ihre Ausbildung zur Verkäuferin mitte 2010 beendet, ein paar Monate nen Job gesucht und Arbeitet jetzt seit ca 1,5 Jahren als Teilzeitkraft (Unbefristeten Vertrag).

Wir haben eine Eigene Wohnung, finanzieren alles selbst und bekommen sonst keinerlei Beihilfe von irgend eine Stelle.

Jeztz zum eigendlichem Thema. Meine Frau ist jetzt in der 10. Woche Schwanger und die Arbeitsstelle weiß auch schon Bescheid. Dadurch ändert sich unsere Situation von Grund auf.

Ich bekomme Monatlich ca 911 Euro Bafög und muss die Krankenversicherung, Rentenversicherung und die Pflegeversicherung davon bezahlen. Meine Frau verdient ca 506 Euro.

Jetzt zu den Fragen: Was kann man alles beantragen? Welche Gelder (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld...) können wir bekommen?

Wären sehr Dankbar wenn uns da jemand weiter helfen könnte.

LG Kucki22

...zum Beitrag

WOW Danke Leute. Das ging ja schnell. Die Infos sind Gold wert und auch die eltern.de Seite. Sehr viele Infos und super gut erklährt. Ein Info Gespräch ist natürlich auch eine sehr gute Idee. Werden uns nochmal genauer erkundigen.

Super danke Leute.

LG Kucki22

...zur Antwort

Wow das ging ja schenell. Dann muss ich doch noch weiter ausholen. Vor ca 10 Jahren habe ich für meine Mutter ein Ebay Konto auf Ihren Namen erstellt. Doch zur 99% habe ich immer dieses Konto genutzt. Seit ca 4 Jahre ist meine Mutter im Ausland und wird auch nicht wieder zurück kommen. Da ich mitlerweile seit 5 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern wohne und meine Eltern(Vater) auch schon umgezogen sind, ist immer noch die damaliege Adresse eingetragen. Ich hab zwar die neue Adresse eingetragen, dennoch ist es schon oft passiert das artikel die ich ersteigert habe an die Alte Adresse geschickt wurde und dann wieder zurück zum Absender. Ich wollte auch die Adresse ändern lassen doch das geht nur wenn meine Mutter persönlich es unterzeichnet(Per Post oder Fax an Ebay. Deswegen habe ich jetzt ein Konto komplett auf meinem Namen und Adresse erstellt. Und daher kam diese Frage zu stande.

MFG Kucki22

...zur Antwort

Also es sollte schon alles in einem Gerät sein die Lautsprecher sind in der Decke eingebaut. Man könnte natürlich auch ein Internet Radio Gerät kaufen und dann noch ne Endstufe, doch das wollte ich gern vermeisen.

LG Kucki

...zur Antwort

Weiß das keiner??

MFG

...zur Antwort

Hallo danke für die gute Beratung. Eine Frage hätte ich da noch : Wenn ich den Ingenieur direkt nach der Techniker ausbildung machen würde, wie lange müsste ich da noch Studieren? Wird mir was angerechnet??

MFG

...zur Antwort

Hallo danke erstmal für eure antworten. Es ist schon echt traurig was hier im Lande so abgeht. Hab mal gestern abend auf der jobcenterseite mir den Bereich VERMÖGEN durchgelesen und was teilweise geschockt. Hier ein kleiner Ausschnitt:

Beispiel: Herr M. (nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit) ist allein stehend und hat 18 Jahre lang monatlich 100 Euro in eine Lebensversicherung eingezahlt. Dieses angesammelte Vermögen ist verwertbar, denn der Rückkaufwert der Lebensversicherung (hier zum Beispiel 20.000 Euro) kann für den Unterhalt eingesetzt werden.

Das kann doch net sein da geht man Arbeiten reisst sich den A**** auf um nicht auf Staatskosten zu leben und dann sone scheiße...

Genauso wie wenn ich jahre lang auf mein Spaß, Urlaub, Partys... verzichte um das Geld zu sparen um immer was auf der hohen Kante zu haben, kommen die an und sagen das Geld muss erstmal ausgegeben werden und dann gibts erst Beihilfe..

und die die nicht Arbeiten kriegen alles in den A*** geschoben und noch vieles mehr man man man sorry aber das musste jetzt echt mal raus...

Naja nochmal zurück zu den 7500 euro Zeitwert. Ist das eine Pauschale, ein fester wert, spielt dann das Alter nochne Rolle und wieviel Leistung das Auto ha???? Das würde mich sehr interessieren da ich die möglichkeit habe ein gutes zuverlässiges Auto zu kriegen das zwar etwas viel Leistung hat (PS Baujahr 2003) aber auf ne Gas Anlage umgerüstet ist dadurch kann ich sehr viel Spritt sparen.

MFG

...zur Antwort

mmmmm Thunder1262 du hast da was net richtig verstanden.. Ich bekomme kein Arbeitlosengeld und ich bekomme auch keine Sperre da ich nicht arbeitslos sein werde. Ich will auch kein Arbeitslosen geld. Ich arbeite bis Januar und direkt Februal fängt die Techniker schule an. Also nicht meister sondern Techniker... Es geht nur dadrum das wenn meine Frau keinen Job finden sollte wir vom Jobcenter Beihilfe bekommen werden da mein Meisterbafög was ich bekomme nur 890 Euro hoch ist. Ich muss auch wie gesagt jeden tag 100 Km fahren und davon sind nicht mal 1 Km Autobahn. Das heisst ich muss auch ein Auto haben mit dem ich auch sicher ankomme da ich nur durch berge und Käffer fahren muss (WINTER).
Also wer kann mir grob sagen was es da für grenzen gibt wie teuer und wie Alt kann mein Auto dann sein.

PS: in moment fahre ich einen Golf 5 GTI und arbeite auch sehr hart für mein Geld.

MFG

...zur Antwort

hallo die Technikerschule konnte ich im verzeichnis nicht finden. Es ist die (Staatliche Technikakademie Weilburg). 2 Jahre lang ist die Ausbildung.

MFG

...zur Antwort

Tolle Antwort danke.

Würde mich freuen wenn irgendjemand mir weiterhelfen könnte.

MFG

...zur Antwort

Naja ok
Hat sonst wer ein paar Tips für mich??

MFG

...zur Antwort

Hallo danke für die Antwort. Also Techniker ist auch mein fav. Wie war es denn so war es schwer? Was hat dich das ganze denn gekostet? Gibt es dafür auch Bafög? Ich bin naehmlich verheiratet und habe eigene Wohnung... Wo arbeitest du jetzt und wenn ich ganz fresch sein darf was Verdienst du Brutto?

MfG

ps: sorry wenn ich soviele fragen auf einmal Stelle aber das ist eine wichtige Entscheidung

...zur Antwort

Kann mir keiner was dazu sagen? MFG

...zur Antwort