Ja.

§ 661a
Gewinnzusagen

Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.

(Quelle:dejure.org)

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Du kannst dir eine Fernbedienung kaufen, womit du einstellen kannst, dass nach soundsovielen sekunden ein neues Bild gemacht wird und dann kannst du die gemachten Fotos später zu einem Film zusammenschneiden.


https://www.ebay.de/p/?iid=302294073003&&&chn=ps

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