Antwort
Die Frage ist zwar schon 7 Jahre alt aber da ich selber gerade dieses Problem hatte lasse ich dennoch eine Antwort hier für den nächsten mit diesem Problem.
Und zwar habe ich gerade noch bei meinem Arzt angerufen, und dort wurde mir erklärt, dass für die Folgebescheinigung das Datum der Erstbescheinigung gilt. Deswegen stand bei mir auf der Folgebescheinigung im Feld "arbeitsunfähig seit:" auch statt einem Datum nur: --V--
Der Tag der Feststellung spielt dabei keine Rolle, da nur eine bestehende Arbeitsunfähigkeit verlängert wird und diese dann automatisch auch rückwirkend ist wenn du zB mal erst einen Tag später den Termin beim Arzt bekommst.