Witwen verbleiben 2 Jahre in der Steuerklasse vor dem Tod des Ehepartners.
Ob die lange Krankheit mit Krankengeld dazu führt, dass diese Frist später anfängt kann ich nicht sagen. In der Personalstelle oder im Finanzamt anfragen.
Beantrage bitte die Steuerklasse 2, geht flott. Lg