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krexi4

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krexi4
18.08.2018, 08:13
Schlösser austauschen, wenn Partner nicht geht?

Welche Rechte habe ich, wenn mein Partner eine Freundin hat, sich eine Eigentumswohnung gekauft hat, aber nicht aus meinem Haus ausziehen will? Laut Anwältin darf ich die Schlösser nicht austauschen, sondern muss ihm ein Schriftstück übergeben, dass er ausziehen soll. Will er aber nicht, so muss ich eine Räumungsklage anstreben. Wer hat das ganz fundiertes Wissen?

Es ist mein Haus und ich stehe alleine im Grundbuch. Wir wohnen hier seit 14 Jahren und er hat keine Miete gezahlt, sondern sich zur Hälfte an den anfallenden Kosten beteiligt.

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Antwort
von krexi4
18.08.2018, 09:39

Doch, doch... ja, es ist mein Haus und ich stehe alleine im Grundbuch. Wir wohnen hier seit 14 Jahren und er hat keine Miete gezahlt, sondern sich zur Hälfte an den anfallenden Kosten beteiligt.

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