Antwort
Vielen Dank für eure Antworten. Es handelt sich um eine auf 2 stunden die woche vereinbarte tätigkeit und ist nicht die haupteinnamhequelle. Ich habe die absage um ca. 23 uhr bekommen, wobei ich am nächsten morgen um 8 uhr eigentlich spielen sollte. Bei einer situation, wenn die lehrerin vergessen hat mir abzusagen, und ich schon in der schule erschienen bin, wird der honorar gezahlt. Ich dachte, dass es möglicherweise eine allgemeingültige regelung gibt. Ich schreibe am ende des monats eine rechnung und die frage ist, ob ich recht habe diese zwei in der nacht abgesagten stunden aufzuschreiben. (eine andere ersatzbeschäftigung für den nächsten tag wäre in der nacht wohl nicht zu finden).