Hallo,
ich habe das Problem das ich ein zwangsversteigertes Haus erstanden habe.
Der Mieter besteht darauf das die im hause eingebaute Treppe sein Eigentum ist obwohl sie laut Gutachten mit in der Zwangsversteigerungsmasse war.
Frage: Sind sämtliche im Gutachten aufgelistete Sachen jetzt in mein eigentum übergegangen oder hat der Mieter das recht diese Sachen in Rechnung zu stellen??
Frage: Wenn der Mieter das recht hat gewisse im Volumen enthaltene Sachen zurückzufordern, kann man eine Anfechtung des Gutachtens erwägen, da die Finanzielle Gegenrechnung ja nicht mehr stimmt.