Hi Shanalle,

im Normalfall schon, wenn du einen Online-Abschluss machst. Jedenfalls wenn du das Auto zulassen möchtest. Bei einem Versicherungswechsel wird die eVB-Nummer dann direkt an die Zulassungsstelle geschickt.

Es hängt aber auch immer davon ab, was du genau vorhast. Bei einer Wiederzulassung reicht ein kurzer Anruf bei der Versicherung. Genaue Informationen zu den einzelnen Situationen findest du unter https://www.evb-nummer.com/evb-nummer-richtig-beantragen/

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Also für die Gemeinschaft bringt es wohl eher wenig, da die private Unfallversicherung immer auf bestimmte Personen abgeschlossen wird.

Außer, dass es Geld kostet, fallen mir jetzt keine bestimmten Nachteile ein. Sie schafft ja einen Nutzen für den Menschen und sozusagen benachteiligt ihn nicht. Musst halt gucken, welche Leistungen versichert sind und welche nicht. Siehe zum Beispiel www.versicherung-check.net/private-unfallversicherung.html. Einzig die Versicherungssummen sind begrenzt. Wie das bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist, weiß ich aber nicht genau.

Im Groben und Ganzen bekommst du eine Versicherungssumme ausgezahlt, wenn die Invalidität eintritt. Oft wird im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung erwähnt, dass die private Unfallversicherung weltweiten Schutz hat und nicht davon abhängig ist, ob der Unfall bei der Arbeit passiert ist.

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Ich meine, da hier die Änderung am Fahrzeug von dir ausging, kannst du nicht kündigen. Wenn die Versicherung allerdings zum Beispiel eine Änderung vornimmt, die die Einstufung des Fahrzeugs in eine teurere Kategorie zur Folge hat, dann kannst du kündigen.

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Den Preis würde ich nochmal überprüfen. Das ist schon recht teuer. Ggf. kannst du in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, wenn du dich bei derselben Versicherung, wie bei deinen Eltern versichert.

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Ich glaube, dass du auch nach einem Schaden ein außerordentliches Kündigungsrecht hast. Das würde ich mal abklären. Parallel dann einen Versicherungsvergleich mal machen. Vielleicht kannst du da was einsparen.

Eine Alternative ist dann aber noch, dass du den Vertrag über deine Mutter laufen lässt. Als Zweitwagen dürfte der Wagen eine bessere Einstufung bekommen.

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Eigentlich dürfte da nichts passieren. Wenn das Gerät dafür nicht vorgesehen ist, wird wahrscheinlich einfach nichts passieren. Kann dir aber keine Garantie geben.

Lediglich wenn der Stecker und der Slot zum Reinstecken nicht kompatibel sind und du es mit aller Macht probierst, den Stecker trotzdem reinzustecken. Dann kann es natürlich passieren, dass äußerliche Schäden auftreten können.

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Zur Wahl des Zulassungsbezirks ist der Fahrzeughalter ausschlaggebend. Ich denke, das Vertragsverhältnis für die Versicherung ist nur wichtig für die Beziehung zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer.

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Die Schadenfreiheitsklasse dürfte nur für den Vertrag erhöht werden, mit dem er einen Unfall hatte.

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Bei der Teilkasko und Vollkasko sind doch nur bestimmte Fahrer versichert. Hier kann es dann sein, dass man eine zusätzliche Selbstbeteiligung im Schadenfall zahlen muss. Über die Haftpflichtversicherung müsste man komplett abgesichert sein.

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Die Frage ist, wie die Ursache beurteilt wird. Also warum die Scheibe zerplatzte. Die Versicherung geht da wahrscheinlich erstmal von Vandalismus aus, weil so einfach ja keine Scheibe platzt. Vandalismus wäre dann ein Vollkaskoschaden.

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Sowas ist ziemlich doof gelaufen. Verstehe aber die Argumentation nicht, dass bei einem fehlenden Schlüssel der Schaden nicht bezahlt werden sollte! Der Vorwurf ist hier sicherlich, dass man den Schlüssel samt Fahrzeug freiwillig überlassen hat. Aber wer ist denn so doof und geht so vor, wenn man betrügen will. Da informiert man sich vorher doch sowieso und achtet dann darauf, dass der Zweitschlüssel vorhanden ist.

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Es muss ja nichts großes sein. Manchmal reicht eine kleine Aufmerksamkeit vollkommen aus!

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Die Bavaria Direkt kannst du tatsächlich nicht vor Ort finden. Das ist ein Direktversicherer. Warum hast du es nicht gleich online abgeschlossen? Kannst doch zum Beispiel für eine Kfz-Neuanmeldung unter www.evb-nummer.com die Beiträge sofort vergleichen und den Schutz beantragen... Die eVB-Nummer gibts dann auch direkt (außer bei deinem Versicherungswechsel; da wird die Nummer direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeleitet)...

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Hi. Wenn der Wagen momentan noch versichert ist, würde ich damit nach Berlin fahren. Dann in Schleswig-Holstein abmelden lassen und in Berlin zulassen. Für die Zulassung brauchst du dann die eVB-Nummer!

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Also ich muss sagen, dass ich generell nicht so ein großer Fan von kleinen Autos bin. Passiert mal ein Unfall, ist es schon riskant, stärker zerquetscht und verletzt zu werden. Aber für einen Fahranfänger wahrscheinlich nicht schlecht. Ist günstig und wie du schon sagst, verbraucht recht wenig. Und ein Frauenauto würde ich sagen :P

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Es gibt manche Versicherungen, die immer nur zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden können. Das kann dann auch mal Mitte des Jahres sein. Um sicher zu gehen, würde ich aber nochmal in den Versicherungsbedingungen nachlesen oder die Versicherung anrufen. Viele Tarif werden jetzt zum Ende des Jahres aber auch erhöht. Vielleicht deiner ja auch!? Dann könntest du auch früher kündigen.

Als Alternative gibt es dann halt die Möglichkeit, dass du dein Auto kurz abmeldest und dann wieder anmeldest. Ist zwar ein bisschen stressig, aber so könnte man den bestehenden Vertrag auflösen. Für die Anmeldung brauchst du dann halt die evb-Nummer. Die kannst du hier anfordern: [...]! Vorher kannst du auch mehrere Tarife vergleichen und eine etwas günstigere Versicherung auswählen.

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Es ist kein Muss! Allerdings bekommt man bei derselben Versicherung dann oft einen Zweitwagenrabatt. Dadurch könnte man Geld sparen, wenn die Versicherung nicht zu den teuersten gehört. Daher würde sich ein Vergleich lohnen. Ich würde erst die alte Versicherung kontaktieren, damit die ein Angebot machen und parallel noch im Internet andere günstige Tarife suchen.

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