Haben Großeltern recht auf Umgang mit Enkel

Vor einigen Wochen habe ich mich von meinem Freund getrennt. Wir haben gemeinsam eine 2 1/2 jährige Tochter und sind nicht verheiratet. Ich habe das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mein Ex Freund möchte sich jetzt beim Anwalt erkundigen, wie oft er die Kleine haben darf und ob er sie mit nehmen darf. Ich habe nämlich ein paar Bedenken dabei. Klar möchte ich selbst das meine Tochter regelmäßigen Kontakt zu ihrem Vater hat, aber wenn er sie mitnimmt (70 km), habe ich bedenken, das er wieder mal im Sekundenschlaf fällt (passiert leider sehr oft während der Autofahrt) oder mit leeren Tank durch die Gegend fährt (wir blieben beinah schon mal mit leeren Tank auf der Autobahn stehen). Da ist halt meine Sorge das etwas passieren könnte, was man aber klären und verhindern könnte. Das allerschlimmste was mir aber passieren könnte ist, das er mit der Kleinen zu seinen Eltern fährt. Zu ihnen habe ich ein sehr angespanntes Verhältnis. Da seine Mutter mir in der Schwangerschaft in den Bauch geschlagen hat, sein Stiefvater sagte "Wenn das Kind da ist, sollte man es so lange gegen die Wand klatschen bis es tot ist", sie freuten sich gar nicht auf das Kind während der ganzen Schwangerschaft, als die Kleine auf der Welt war wollten sie die Kleine ständig haben um mir damit weh zu tun, bis vor einen halben Jahr drohten sie mir mit Mord, stalkten, belästigten mich und redeten schlecht über mich. Es gab nur Streit, fast täglich (wir wohnten damals zusammen mit ihnen in einem Haus), und meine Tochter mitten drin. Ich fand da war das Wohl des Kindes schon ziemlich gefährdet.

Nun meine Frage, haben seine Eltern Recht auf Umgang mit der Kleinen? Sie haben fast 1 Jahr gar kein Kontakt mehr zu meiner Tochter.

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Na super. Da wird man in der Schwangerschaft in den Bauch geschlagen. Das Kind sitzt hinterher bei mir auf den Arm, während ich vom betrunkenen "Schwiegervater" ins Gesicht geschlagen werde, das Kind muss jeden Tag die Streiterein mit bekommen ... Wir ziehen daher bei denen aus, weil ich empfand das das Kindes wohl gefährdet ist und jetzt kann sie doch wieder dahin. Tolles Deutschland .... und das soll für das wohl des Kindes noch gut sein?

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Haben Großeltern recht auf Umgang mit Enkel

Vor einigen Wochen habe ich mich von meinem Freund getrennt. Wir haben gemeinsam eine 2 1/2 jährige Tochter und sind nicht verheiratet. Ich habe das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mein Ex Freund möchte sich jetzt beim Anwalt erkundigen, wie oft er die Kleine haben darf und ob er sie mit nehmen darf. Ich habe nämlich ein paar Bedenken dabei. Klar möchte ich selbst das meine Tochter regelmäßigen Kontakt zu ihrem Vater hat, aber wenn er sie mitnimmt (70 km), habe ich bedenken, das er wieder mal im Sekundenschlaf fällt (passiert leider sehr oft während der Autofahrt) oder mit leeren Tank durch die Gegend fährt (wir blieben beinah schon mal mit leeren Tank auf der Autobahn stehen). Da ist halt meine Sorge das etwas passieren könnte, was man aber klären und verhindern könnte. Das allerschlimmste was mir aber passieren könnte ist, das er mit der Kleinen zu seinen Eltern fährt. Zu ihnen habe ich ein sehr angespanntes Verhältnis. Da seine Mutter mir in der Schwangerschaft in den Bauch geschlagen hat, sein Stiefvater sagte "Wenn das Kind da ist, sollte man es so lange gegen die Wand klatschen bis es tot ist", sie freuten sich gar nicht auf das Kind während der ganzen Schwangerschaft, als die Kleine auf der Welt war wollten sie die Kleine ständig haben um mir damit weh zu tun, bis vor einen halben Jahr drohten sie mir mit Mord, stalkten, belästigten mich und redeten schlecht über mich. Es gab nur Streit, fast täglich (wir wohnten damals zusammen mit ihnen in einem Haus), und meine Tochter mitten drin. Ich fand da war das Wohl des Kindes schon ziemlich gefährdet.

Nun meine Frage, haben seine Eltern Recht auf Umgang mit der Kleinen? Sie haben fast 1 Jahr gar kein Kontakt mehr zu meiner Tochter.

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Bei ihm ist es einfach die Müdigkeit. Er streitet das aber immer ab, während der Fahrt einzuschlafen. Ich musste schon öfters das Lenkrad als Beifahrerin umreißen, da wir sonst von der Fahrbahn abgekommen wären. Was ich auch noch total verantwortungslos finde ist, das er diesen Winter mit den alten Winterreifen fahren wird, die blank sind und er mit diesen gar nicht mehr fahren dürfte. Ziemlich verantwortungslos.

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Muss Vermieter oder Mieter zahlen?

Hallo, mein Freund und ich haben eine Wohnung gemietet, in der sich eine Einbauküche mit Elektogeräten befindet. Jetzt sind 2 Platten des Induktionsherds kaputt, die aber durch verschleiß kaputt gegangen sind. Das haben wir auch unseren Vermieter mitgeteilt und sogar einen Kundenservice vorbeikommen lassen, der bestätigte das es nicht unser verschulden wäre sondern einfach verschleiß. (Die Küche und Einbaugeräte sind über 6 Jahre alt). Nun will der Vermieter das wir ein neues Gerät kaufen, das aber bei Auszug auch stehen bleiben soll, oder wir sollen die Reperaturkosten von 400 € selbst bezahlen. In unserem Mietvertrag steht folgendes:

§10 (Bagatellschäden/Kleinreperaturen) Die Kosten für die Reperatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rolläden, Jalousien und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reperatur beträgt im Einzellfall 80 €, max. 320 €, zzgl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8 % der Jahresmiete (kalt).

§17 (Individuelle Vereinbarungen) schriftlich eingetragen wurde hier folgendes:

Die Einbauchküche bleibt in der Wohnung drin. Wenn die Geräte beschädigt werden, müssen diese vom Mieter erneuert werden.

Wir sind der Meinung, das wir die Geräte (soweit wir sie selbst nicht beschädigt haben) nicht erneuern müssen und der Vermieter für Ersatz sorgen muss. Damals in der Wohnungsanzeige stand auch ganz unten, das die Küche im Preis (Kaltmiete) enthalten ist. Außerdem sagte uns unsere Versicherung, das die Vermieter ja Miete bekommen und die Küche nur mitvermietet wurde, so müsse der Vermieter für Ersatz aufkommen. Was ist denn nun richtig? Wer muss zahlen? Vermieter oder doch Mieter?

Freue mich auf eine schnelle Antwort

danke

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Echt jetzt? Ich dachte der Mieterschutzbund würde dafür Geld nehmen. Gut im Zweifelsfall könnten wir auch zu einem Rechtsanwalt gehen, vorher wollte ich nur schon einmal wissen, was andere in so einem Fall wissen oder gleiche Erfahrungen gemacht haben.

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Muss Vermieter oder Mieter zahlen?

Hallo, mein Freund und ich haben eine Wohnung gemietet, in der sich eine Einbauküche mit Elektogeräten befindet. Jetzt sind 2 Platten des Induktionsherds kaputt, die aber durch verschleiß kaputt gegangen sind. Das haben wir auch unseren Vermieter mitgeteilt und sogar einen Kundenservice vorbeikommen lassen, der bestätigte das es nicht unser verschulden wäre sondern einfach verschleiß. (Die Küche und Einbaugeräte sind über 6 Jahre alt). Nun will der Vermieter das wir ein neues Gerät kaufen, das aber bei Auszug auch stehen bleiben soll, oder wir sollen die Reperaturkosten von 400 € selbst bezahlen. In unserem Mietvertrag steht folgendes:

§10 (Bagatellschäden/Kleinreperaturen) Die Kosten für die Reperatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rolläden, Jalousien und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reperatur beträgt im Einzellfall 80 €, max. 320 €, zzgl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8 % der Jahresmiete (kalt).

§17 (Individuelle Vereinbarungen) schriftlich eingetragen wurde hier folgendes:

Die Einbauchküche bleibt in der Wohnung drin. Wenn die Geräte beschädigt werden, müssen diese vom Mieter erneuert werden.

Wir sind der Meinung, das wir die Geräte (soweit wir sie selbst nicht beschädigt haben) nicht erneuern müssen und der Vermieter für Ersatz sorgen muss. Damals in der Wohnungsanzeige stand auch ganz unten, das die Küche im Preis (Kaltmiete) enthalten ist. Außerdem sagte uns unsere Versicherung, das die Vermieter ja Miete bekommen und die Küche nur mitvermietet wurde, so müsse der Vermieter für Ersatz aufkommen. Was ist denn nun richtig? Wer muss zahlen? Vermieter oder doch Mieter?

Freue mich auf eine schnelle Antwort

danke

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Ich hab noch was vergessen. Die 2 Platten zeigten auf den Display auf einmal einen Fehler an, ohne das wir etwas daran gemacht haben, beim Kochen ist auch nichts übergelaufen. Und mutwillig drauf gehauen oder sonst irgendwie mutwillig kaputt gemacht, haben wir schon mal gar nicht :-)

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Muss Vermieter oder Mieter zahlen?

Hallo, mein Freund und ich haben eine Wohnung gemietet, in der sich eine Einbauküche mit Elektogeräten befindet. Jetzt sind 2 Platten des Induktionsherds kaputt, die aber durch verschleiß kaputt gegangen sind. Das haben wir auch unseren Vermieter mitgeteilt und sogar einen Kundenservice vorbeikommen lassen, der bestätigte das es nicht unser verschulden wäre sondern einfach verschleiß. (Die Küche und Einbaugeräte sind über 6 Jahre alt). Nun will der Vermieter das wir ein neues Gerät kaufen, das aber bei Auszug auch stehen bleiben soll, oder wir sollen die Reperaturkosten von 400 € selbst bezahlen. In unserem Mietvertrag steht folgendes:

§10 (Bagatellschäden/Kleinreperaturen) Die Kosten für die Reperatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rolläden, Jalousien und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reperatur beträgt im Einzellfall 80 €, max. 320 €, zzgl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8 % der Jahresmiete (kalt).

§17 (Individuelle Vereinbarungen) schriftlich eingetragen wurde hier folgendes:

Die Einbauchküche bleibt in der Wohnung drin. Wenn die Geräte beschädigt werden, müssen diese vom Mieter erneuert werden.

Wir sind der Meinung, das wir die Geräte (soweit wir sie selbst nicht beschädigt haben) nicht erneuern müssen und der Vermieter für Ersatz sorgen muss. Damals in der Wohnungsanzeige stand auch ganz unten, das die Küche im Preis (Kaltmiete) enthalten ist. Außerdem sagte uns unsere Versicherung, das die Vermieter ja Miete bekommen und die Küche nur mitvermietet wurde, so müsse der Vermieter für Ersatz aufkommen. Was ist denn nun richtig? Wer muss zahlen? Vermieter oder doch Mieter?

Freue mich auf eine schnelle Antwort

danke

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Ja aber wenn diese nur beschädigt werden. Die Küche und die Einbaugeräte sind jedoch über 6 Jahre alt, da kann schon mal was kaputt gehen, ist ja ein Verschleißteil und wir nutzen die Küche erst seit 4 Monaten.

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