Gemeinsames Konto einseitig auflösen?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Beziehung, Trennung.
Gemeinsames Konto wurde eröffnet. Kontostand ist 0. Inhaber 1 will das Konto kündigen, Inhaber 2 weigert sich und sagt offen, dass es für ihn eine Art Freifahrtschein zum Schuldenmachen ist.
Ich finde immer und überall nur, dass man solche Konten nur beidseitig kündigen kann. In diesem Fall wird aber schon eine betrügerische Absicht angedeutet.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass unser Bundesbankgesetz derart hart ist, dass eine einseitige Kündigung nicht möglich wäre. VOR ALLEM, wenn das Konto noch ausgeglichen ist.
Ich wäre für schnellen kompetenten Rat dankbar. Ein Anwalt wird kommende Woche auch hinzugezogen, das steht schon fest.
Finanzen,
Bank,
Recht,
Trennung,
Jura