Mich wundert es immer wieder, was in der Welt falsch läuft!! Das geht mal gar nicht, was bei dir Zuhause passiert. Allein das Onanieren vor einem Schutzbefohlenen (u.a. das Kind bis 18 [ist es schon passiert, als du 18J alt warst?!]) ist strafbewährt gem. § 174 STGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; dabei muss kein Körperkontakt erfolgen, die Wahrnehmung reicht. Ob dieser § mit deinem Alter jetzt greift (da du jetzt 19 bist), bezweifle ich, aber rückwirkend, als du 18 Jahre alt warst, schon. Fachwissen ist gefragt, welche lex specialis jetzt greift. Ist nicht mein Fachgebiet.
Aber dies ist ein klarer Fall für die Behörden: am besten zur Pol gehen, die leiten weitere Ermittlungen ein und sorgen für deinen weiteren Verlauf durch Vermittlung an andere Organisationen/Behörden. Auch wird dafür gesorgt, dass du dort rauskommst, denn es stellt eine Gefahr gegen mehrere deiner Individualrechtsgüter dar.