Ist diese sexuelle Handlung schon eine Straftat?

Hallo Community,

seit längerem schon stört mein Vater mich (weiblich 19 Jahre) regelmäßig beim Duschen. Unsere Badezimmertür hat leider kein Schlüsselschloss, sondern eins, welches man mit einem Geldstück aufdrehen kann.

Wenn er mal früher von der Arbeit kommt und ich unter der Dusche stehe, dann kommt er einfach in das Badezimmer und beobachtet mich beim duschen. Nach einiger Zeit beginnt er sich anzufassen, also er befriedigt sich selbst vor meinen Augen.

Meistens schließe ich die Augen, weil ich nicht weiß, was ich machen soll. Aus der Dusche raus will ich nicht, da müsste ich genau an ihm vorbei.

Wenn ich die Augen schließe sagt er, dass ich ihn anschauen sollte, manchmal schreit er auch, dann schaue ich ihn dabei an, aber ich beuge mich nur seinem Willen weil ich schlimmeres verhindern möchte.

Auch im Alltag schreit er sehr oft, wenn ich unbedeutende Dinge für ihn erledigen soll (Unkraut pulen u.s.w.), dann droht er damit, wenn ich nicht schnell genug fertig sei, dass er mir dann mall zeige "wo es richtig lang geht" ... Er bedroht mich

Was genau er damit meint weiß ich nicht, ich habe Angst, dass er weitere sexuelle Tätigkeiten meinen könnte...

Ich habe mich nun entschieden gegen ihn vorzugehen, bin mir aber nicht sicher, ob ich ihn deswegen verklagen könnte. Er fasst mich zum Glück nicht an und hat mich somit auch nicht vergewaltigt.

Habe ich eine Chance gegen ihn vorzugehen?

(Bald werde ich endlich ausziehen, weswegen ich mich nun endlich traue dagegen vorzugehen. In dem Wissen, dass man dieser Situation entfliehen kann, ist alles viel einfacher)

Vielen Dank !!!

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Mich wundert es immer wieder, was in der Welt falsch läuft!! Das geht mal gar nicht, was bei dir Zuhause passiert. Allein das Onanieren vor einem Schutzbefohlenen (u.a. das Kind bis 18 [ist es schon passiert, als du 18J alt warst?!]) ist strafbewährt gem. § 174 STGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; dabei muss kein Körperkontakt erfolgen, die Wahrnehmung reicht. Ob dieser § mit deinem Alter jetzt greift (da du jetzt 19 bist), bezweifle ich, aber rückwirkend, als du 18 Jahre alt warst, schon. Fachwissen ist gefragt, welche lex specialis jetzt greift. Ist nicht mein Fachgebiet. 

Aber dies ist ein klarer Fall für die Behörden: am besten zur Pol gehen, die leiten weitere Ermittlungen ein und sorgen für deinen weiteren Verlauf durch Vermittlung an andere Organisationen/Behörden. Auch wird dafür gesorgt, dass du dort rauskommst, denn es stellt eine Gefahr gegen mehrere deiner Individualrechtsgüter dar. 

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Du scheinst beintechnisch auf dem laufenden zu sein. Daher würde Karate, Kickboxen und Thaiboxen zu dir passen. Karate/Kickboxen habe ich zb. parallel gemacht, jetzt eig nur noch fußball. Aber da du, wie es scheinst, niemanden zu sehr ins Gesicht schlagen willst, wär auf jeden fall Taekwondo was für dich, eine andere form des karate, hauptsächlich mit den beinen. Du lernst unterschiedliche beintechniken hintereinander auszuführen und spagat wär dann für dich ein Kinderspiel.. vll machst du dann noch fußballl weiter, kannst dir dann noch was von ibrahimovic abschauen, der schießt nicht ohne grund so spektakuläre tore.. Paar Freunde von mir haben Taekwondo betrieben und ich habe auch gegen sie "gekämpft" (Kumite) - beintechnisch super. Zusätzlicher Pluspunkt für frauen (für dich altersmäßig noch nicht so sehr interessant ;) beine/bauch/po sind ausgeprägt, brauchst somit nicht zu squaten oder auf den stepper zu gehen etc.. die jeans/leggings wird passen. deinem freund wird sicher auch deine Beweglichkeit zugutekommen. Bis dahin viel spaß beim aussuchen.

PS. Fußball werde ich vereinstechnisch wieder aufhören, mir fehlt der kampfsport (1x/woche ist zu wenig).

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