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kokolorix

23.02.2018
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Seemond2
11.11.2013, 21:58
Lehrer behält Aufgaben/Text zu Klassenarbeit

Hallo weiß jemand wie sich das verhält mit Klassenarbeitstexten /aufgaben. Muss der Lehrerer den Schülern später Einsicht gewähren , damit sie ihre eigene Arbeit nochmal kontrollieren können. (unser Englischlehrer teilte uns nur die reinen Aufgaben die wir bearbeitet haben aus, ohne den englischen Text oder den Aufgaben, was das kontrollieren ehrheblich erschwert, nur weiß ich einfach nicht vom Rechtlichen her wie es sich da verhält. Wem gehören solche Texte/Aufgaben? Zählen sie noch unter den allgemein Begriff Klassenarbeiten oder zählt dazu nur das reine selbst geschriebene? )

...zum Beitrag
Antwort
von kokolorix
23.02.2018, 08:57

Alle schriftlichen Arbeiten eines Schülers,

auch die, die der Leistungsfeststellung und

als Grundlage der Leistungsbeurteilung dienen,

sind 'de jure' Eigentum des Schülers.

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