Da kannst du auch zwei Rechtsschutzversicherungen haben. Es  wird genau so sein wie es im Strafbefehl steht. Der Tatvorwurf ist doch zu 100% erfüllt. Ich weiß nicht was es da zu diskutieren gibt. War eine sehr unglückliche Entscheidung von dir.

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Ich geh davon aus, dass Zündspule oder Hallgeber defekt ist. Bei diesem Modell habe ich die Erfahrung gemacht das es zu 90% der Hallgeber ist.

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Der Busfahrer hat das gewisse Hausrecht im Fahrzeug. Dieses ist im KOM klar geregelt. Wenn genügend Sitzplätze frei sind, darf er dich nicht aus reiner Schikane dem Platz verweisen.Anspruch auf einen Sitzplatz haben nur die Personen die einen Amtlichen Ausweis der Behinderung mitführen. Dies gilt für den Lienienverkehr ( Haltestelle zu Haltestelle ) Im fernreiseverkehr Urlaubsverkehr muss für jeden Fahrgast ein Sitzplatz vorhanden sein. Gruß, Helmut

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