Antwort
Der Busfahrer hat das gewisse Hausrecht im Fahrzeug. Dieses ist im KOM klar geregelt. Wenn genügend Sitzplätze frei sind, darf er dich nicht aus reiner Schikane dem Platz verweisen.Anspruch auf einen Sitzplatz haben nur die Personen die einen Amtlichen Ausweis der Behinderung mitführen. Dies gilt für den Lienienverkehr ( Haltestelle zu Haltestelle ) Im fernreiseverkehr Urlaubsverkehr muss für jeden Fahrgast ein Sitzplatz vorhanden sein. Gruß, Helmut