Definition: http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-diskussionen-und-themen/definition-tabakwaren-329942

Die Definition direkt auf der Seite des Ministeriums habe ich nicht gefunden.

Verboten ist also der Verkauf von Tabakwaren. Fragt sich nur, ob dem Händler die Definition von Tabakwaren aus dem Forum (1. Link) reicht. Zur Not müsstest du noch nach offiziellen Definitionen selbst googlen, ich habe wie gesagt nichts Vernünftiges gefunden.

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Am besten gar nicht anfangen. Ist kein Genuss, nur Suchtbefriedigung. Ist ja ein toller Hausarzt, der dir das Rauchen ans Herz legen will... Rauchen ist teuer und ungesund. Wie gesagt kommt der Genuss eher der Suchtbefriedigung gleich. Warum lässt du dich nicht von der ersten Reaktion deines Körpers (Husten) abschrecken? Wenn du anfängst, nur weil du so einen Blödsinn glaubst, den ein dahergelaufener Quacksalber erzählt, bist du selbst schuld. LASS ES SEIN!!! P.S. : Bin selbst seit mehreren Jahren Raucher, spreche also aus Erfahrung.

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