Ich mache dann immer Gartenarbeit - kommt nicht nur mir, sondern auch unserem Garten und den Pflanzen zugute.

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Gehe mal auf : Zuletzt besuchte Seiten, das ist der Pfeil, der nach unten zeigt.
Und dann klickst du einfach die Seite an, die du wieder aufrufen willst - eventuell aktualisieren.

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Du meldest dich hier in DE ab, damit alles seine Ordnung hat, gibst an : Neue Adresse unbekannt.

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Wieso brauchst du ein Attest - es reicht i.d.R. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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Diese Frage ist ja wohl nicht ernst gemeint.

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Wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, musst du nichts zahlen.
Aber, bevor der Gerichtsvollzieher zu dir kommt, musst du etliche Mahnungen etc. erhalten haben, warum hast du diese ignoriert ?

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Hallo albatros,
habe Lightkid so verstanden, dass im Mietvertrag "Teil-Kellerraum" vermerkt ist und dahinter dann eine "1" steht ( Standartmietverträge ).
Hatte mit meinem ehemaligem Vermieter ein ähnliches Problem, nur war es in meinem Fall so, dass in meinem Mietvertrag der ganze Kellerraum eingetragen war.
Als ich damals eingezogen bin, war ich auch erst mit einer gemeinsamen Nutzung einverstanden ( mündliche Absprache ), doch nach Monaten stellte sich raus, das er sein "Gelumps" - teilweise sehr unhygienische Sachen, die ich hier nicht weiter beschreiben möchte, dort abstellte. Auf einmal waren dort ungebetene "Untermieter" ( Asseln ), zudem bildete sich Schimmel, da sie auch ihre nasse Wäsche dort teilweise über Wochen lagerte .
Ich machte kurzen Prozess ( bevor sich dort noch Kakerlaken einnisten konnten ), entfernte die ekligen Dinge, setzte einen neuen Schließzylinder ein, forderte ihn auf, die restlichen, von ihm abgestellten Sachen innerhalb 4 Wochen abzuholen und dass ich den Kellerraum nun allein nutzen würde.

Die Frau meines ehemaligen Vermieters regte sich zwar sehr auf ( musste sie doch nun eine größere Mülltonne bestellen... ).
Habe sie sehr deutlich, aber höflich auf meine Rechte / ihre Pflichten aufmerksam gemacht.

Sie hat sich dann bei ihren "Steuerberater" informiert und der hat mir Recht gegeben.
So könnte es doch auch sein, dass bei Lightkid der Fall andersrum ist - ohne ihm was unterstellen zu wollen - und der Vermieter vielleicht berechtigten Grund zur Beanststandung hat.

Wäre gut gewesen, der TE hätte sich noch einmal gemeldet - aber wie so oft :
Frage stellen - sich nicht wieder melden.
Warum sind den Fragestellern die Antworten egal ?

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Du weißt aber, dass die Gläubiger die Pfändungsgrenze einhalten müssen - bei verheirateten ohne Kinder liegt die bei 1560,00 Euro.

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Welche Brgründung hat die Postbank dir gegeben ?

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Bei Krankheit bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

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