Antwort
Da muß die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Das AMt kann Dich nicht einfach zwingen, umzuziehen. Stell Dir die Kosten dafür vor - nur um eine etwas billigere Wohnung zu bezahlen. Siehe hier:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html