Ich meine das auch. Das Amtsgericht meint aber nach dem Verkehrswert.

Wie kann ich die davon überzeugen, das es nach dem Kaufpreis geht?

In der GNotKG-Gebührentabelle B steht als Titel lediglich "Wert", wie soll man das interpretieren?

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Dann möchte ich das bildlich darstellen, aus zwei verschiedenen Quellen:

Bei Quelle 1 heißt es Lohnsteuertabelle mit weniger Steuern (5.900 Euro),
bei Quelle 2 heißt es Einkommensteuer mit viel mehr Steuern (8.078Euro).

Oder vergleiche ich hier Äpfel mit Birnen?

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