Ich meine das auch. Das Amtsgericht meint aber nach dem Verkehrswert.
Wie kann ich die davon überzeugen, das es nach dem Kaufpreis geht?
In der GNotKG-Gebührentabelle B steht als Titel lediglich "Wert", wie soll man das interpretieren?
Ich meine das auch. Das Amtsgericht meint aber nach dem Verkehrswert.
Wie kann ich die davon überzeugen, das es nach dem Kaufpreis geht?
In der GNotKG-Gebührentabelle B steht als Titel lediglich "Wert", wie soll man das interpretieren?
Dann möchte ich das bildlich darstellen, aus zwei verschiedenen Quellen:
Bei Quelle 1 heißt es Lohnsteuertabelle mit weniger Steuern (5.900 Euro),
bei Quelle 2 heißt es Einkommensteuer mit viel mehr Steuern (8.078Euro).
Oder vergleiche ich hier Äpfel mit Birnen?