hallo
ich hab gestern die zusage zu schule für sozialhelferin bekommen :) nun wollen die ein "erweitertes polizeiliches fürhungszeunis sehen.
nun meine frage vor ungefähr drei jahren war ich mit freundinnen in einem laden und die haben da geklaut und sind erwischt worden *richtig so* nun mein problem ich wusste nicht das die klauen wurde aber als mittäterin angezeigt wie heißt es doch so schön mit gehangen mit gefangen :( da ich voher noch nie strafrechtlich in erscheinung getetten bin wurde mein verfahren ein gestellt.
ich hab schon ein bisschen gegogglet aber bin nicht wiklich schlau geworden?
das hab ich auf einer seite gefunden was mir jetzt angst macht ist das dicke schwaz markierte :( werden jetzt also doch sachen die eingestellt werden in diesem erweiterten polizeilichen führungzeunis aufgeführt?
Führungszeugnis“ bisher aufgeführt, allerdings nur waren in diesen Führungszeugnis nicht aufgeführt:
- eingestellte Verfahren
- Verfahren, die mit einem Freispruch endeten
- Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe
- Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe
ich bitte um erlich gemeinte antworten und richtig da es ja um meine zuknuft geht :)
vllt hat jemand das gleiche erlebt und hat auch dieses zeugnis beantrag und weiß nun was dirn steht???
vielen dank im vorraus