Nein, das muss er nicht. dein bekannter hat also keinerlei recht, in altersteilzeit zu gehen wenn der chef sich gegen die idee verweigert
im prinzip muss jeder rentner eine machen. aber wenn man mehrer jahre nacheinander eine gemacht hatte, und nie steuern hat zahlen müssen, dann kann man glaub ich eine sondergenehmigung bantragen. aber dazu erkundigst du dich besser nochmal genauer
Es gibt einen Abschlag von 0,3 prozent für jeden Monat, den man vor dem 65. Geburtstag in Rente geht.
dann müsstest du eigentlich einen vorläufigen steuerbescheid bekommen haben und kannst dich ganz entspannt zurücklehnen und auf deine nachzahlung warten. die kommt automatisch, du brauchst nichts weiter zu unternehmen
Die Regel wird voraussichtlich nur bis Anfang 2010 bestehen. Ich habe gelesen, dass es sie im Augenblick noch gibt, um Banken und Versicherungen als Anbieter bisheriger Riester-Produkte nicht gegenüber Bausparkassen zu benacheiligen. Allerdings kenn ich die Zusammenhänge da nicht so genau...