Kurz und knapp;
Ich habe einer ehemaligen Partnerin Geld geliehen, was ich mir schriftlich bestätigen ließ (mit Datum, Unterschrift, Rückzahlungsmodalitäten, Rückzahlungszeitpunkt usw.), da die Rückzahlung nun schon ein Jahr überfällig ist und trotz mehrfacher Aufforderung weder
erfolgt noch sonst eine Reaktion gekommen ist, möchte ich mein Geld nun
über den Rechtsweg einfordern.
Da nicht rechtsschutzversichert nun die Frage wie das funktioniert - soweit ich bislang erlesen konnte muss ich erst Mahnen und nach Fristablauf dann klagen, richtig?
Entsprechend brauche ich auch einen Anwalt - wer hat die Anwalts und Gerichtskosten zu tragen? Geld vorzustrecken für Anwalt und Gericht wäre kein Problem, solange ich es nacher wiedersehe (ich gehe mal davon aus, dass ich einen Prozess, aufgrund des unterschrieben Schuldscheins gewinnen dürfte)
Besten Dank im Vorhinein für die Information.
P.s. evt. von Relevanz - ich bin aus Österreich, sie aus Deutschland, sollte aber wohl eher kein Problem sein.