Hi Sorry habe vergessen zu schreiben das es mir lediglich um einen 25kg schweren spiegelschrank geht den ich mit vier dübellöchern zwischen den Fugen befestigen will.
Direkt in die Fliese will ich garnicht Bohren.
Mh also eure meinungen sind ja auch sehr zwiegespalten.
Ich werde wohl doch nochmal zum Mieterbund gehen.
Beim Mieterbund wurde mir auf jedenfall versichert das diese Klausel komplett nicht ist ich habe nur vergessen zu fragen was passieren könnte wenn ich den vertrag so unterschreibe.
Die Urteile der Gerichjte habe ich nehmlich auch schon gelesen in denen steht das man auch in Maßen im Bad bohren darf.
Nur ich weis nicht ob das auch gilt wenn es im vertrag verboten wurde.
Aber ich sage mal ja weil ein Vermieter kann nicht mit einem vertrag einfach ein gerichtsurteil aussetzten oder sehen ich das falsch?
Genauso könnte er ja auch schreiben das ich kein Poster an die Wand hängen darf und wenn ich das unterschreibe ist es Rechtkräftig, das wäre ja quatsch.
Sonst hätte er mit allen Löchern die ich Bohren will kein problem nur mit dem Bad macht er wegen vier löchern zwischen den Fugen rum.
ich habe auch schon mit den Klebemensch gesprochen der sagt zwar das sei kein problem den aufzuhängen aber Garantie drauf das das genauso lange hält wie mit Schrauben gibt er mir auch nicht.
MFG