Ab wann gilt ein Frontscheiben Frontblitzer als ausgerüstet?
In § 52 Abs. 3 StVZO ist geregelt, welche Fahrzeuge Rundumkennleuchten und "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne" (kurz gesagt Frontblitzer) ausgerüstet werden dürfen.
Meine Frage bezieht sich darauf, ab wann gilt ein Fahrzeug ausgerüstet? Wenn das Kabel mit dem Fahrzeug verbunden ist? Oder wenn das Blaulicht ohne größere Hürden aktiviert werden kann?
Ich behaupte, die blose "Existenz" ist noch keine Ausrüstung. Filmfahrzeuge beispielweise haben auch ihre Sonderisgnalanlagen verbaut und werden nicht zum Drehort per LKW gebracht. Ich vermute, das hier Einschalthürden verbaut werden müssen, um ein schnelles, ungewolltes Einschalten zu verhindern. Über expertise explizit aus diesem Gebiet würde ich mich freuen!
Bitte bleibt bei den Antworten konstruktiv und belegt eure Antworten. Theorien habe ich genug, wie man merkt :D
Vielen Dank!