das ist leider in den meisten Fällen richtig. Es kommt auf die Friedhofsordnung an. Kirchlich verwaltete Friedhöfe haben idR eine Kündigungsfrist von 12 Monaten, gemeindliche oder städtische 6 Monate, aber das kommt auf die Friedhofsnutzungsordnung an! Laß Dir einfach mal ein Exemplar der jwl. Verwaltung zukommen, um sicher zu sein

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klar, bei uns, wenn noch welche da sind, über Preis o.ä. werden wir uns einig...

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