das ist leider in den meisten Fällen richtig. Es kommt auf die Friedhofsordnung an. Kirchlich verwaltete Friedhöfe haben idR eine Kündigungsfrist von 12 Monaten, gemeindliche oder städtische 6 Monate, aber das kommt auf die Friedhofsnutzungsordnung an! Laß Dir einfach mal ein Exemplar der jwl. Verwaltung zukommen, um sicher zu sein
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www.booklooker.de, eigene Bücher verkaufen, neue kaufen...
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es gibt noch das www.tauschticket.de
ansonsten melde dich mal kurz, was Du gerne liest und tauschen möchtest, habe ca. 3800 Bücher, die auf Tausch warten...
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wenn es in deiner umgebung gibt: dänisches bettenlager, Roller, da gibts im moment richtig günstige angebote!, ab 29 €
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der Hersteller muß, allerdings erst nach 2 maligee Einsendung zur Reparatur, ein neues Gerät zur Verfügung stellen, haben das gerade bei real-kauf durch, ist etwas mit Arbeit verbunden, da die Verkäufer sich manchmal dumm stellen, hartnäckig bleiben lohnt aber...
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klar, bei uns, wenn noch welche da sind, über Preis o.ä. werden wir uns einig...