Ja und Nein ist die Antwort.

Denn :

Wenn du dich in der Öffentlichkeit damit zeigst ist es Haram, denn es ist reizend und auffällig. Wenn du aber verheiratet bist und du deinen Mann aufreizen (Verzeihe für die Wortwahl) willst oder er dich mal so sehen möchte ist es Erlaubt also Halal. 

As-salamu alaikum

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