Jaaa ich will auch kein großes thema draus machen aber ich weiß das ich erst nach dem das Überholverbotszeichen aufgehoben war überholt. Die anzeige bezieht sich ja das ich Überholt habe trotz dem Überholverbotszeichen 276/277 und nicht das ich die durchgezogene linie überquert habe. Denn das überqueren der durchgezoegene linie ist ja nicht so schlimm als überholen trotz dem überholverbot. kann mir immerhin 30 € und 1 Punkt sparen, denn 80 € und 1 Punkt sehe ich nicht ein was ich nicht begangen habe. Aber ich weiß jetzt immer noch nicht konkret ober ich erst nach dem Bußgeldbescheid Einspruch einlegen soll oder jetzt sofort mich dazu äußern? Denn hatte schon von paar leuten gehört das man bei sowas erst nach dem Bußgeld Einspruch einlegen soll.
Antwort