Frage
- Auch Bund und Länder müissen zusammenwirken und sich gegenseitig kontrollieren (vertikale Gewaltenteilung).
- Dies geschieht vor allem dadurch, dass von den Landesregierungen in den Bundesrat entsandte Vertreterinnen und Vertreter an der Gesetzgebung mitwirken.
- Die vertikale Gewaltenteilung tritt ebenfalls bei der Wahl des Bundespräsidenten in Erscheinung.
- Ähnlich steht es bei der Wahl der Richter des Bundesverfassungsge richts.
- Diese werden zur einen Hälfte vom Bundesrat, zur anderen von einem Wahlausschuss des Bundestages gewählt.