• Auch Bund und Länder müissen zusammenwirken und sich gegenseitig kontrollieren (vertikale Gewaltenteilung).
  • Dies geschieht vor allem dadurch, dass von den Landesregierungen in den Bundesrat entsandte Vertreterinnen und Vertreter an der Gesetzgebung mitwirken.
  • Die vertikale Gewaltenteilung tritt ebenfalls bei der Wahl des Bundespräsidenten in Erscheinung.
  • Ähnlich steht es bei der Wahl der Richter des Bundesverfassungsge richts.
  • Diese werden zur einen Hälfte vom Bundesrat, zur anderen von einem Wahlausschuss des Bundestages gewählt.
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