Antwort
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht von meiner Enkeltochter ist mir zugesprochen worden. Mein Schwiegersohn sitz in Haft und hat mit NTM gehandelt. Meiner Tochter wurde unterstellt, dass sie Mithilfe geleistet hat. Das hat sie aber nicht. Sie hat allerdings das btm genutzt und ist nach der Untersuchungshaft auf eine Mutter-Kind-Therapie gegangen. Mittlerweile ist meine Tochter wieder auf den rechten Weg und erzieht ihr Kind sehr liebevoll. Das alles hätte ich nicht ohne Anwalt geschafft. Und von meiner Tochter kann ich das Geld nicht zurückfordern da sie kein Einkommen hat und ich sowohl meine Tochter als auch mein Enkelkind finanziell unterstützen muss. Also für eine wirklich hilfsreiche Antwort wäre ich sehr dankbar